Bereichsbild

Forschungsschwerpunkt italienisches Recht

 

Geschichte • Publikationen • Seminare und Lehrveranstaltungen • Informationen für Gäste •Nützliche Links

Geschichte

 

Seit vielen Jahren kommen zahlreiche Gastwissenschaftler aus ganz Italien für einen Forschungsaufenthalt an das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Sie werden hier sowohl fachlich als auch persönlich auf vielfältige Weise durch die Professoren und Mitarbeiter des Instituts unterstützt. Begründer dieses Austausches ist Herr Professor Dr. Giuseppe B. Portale, Ordinario di Diritto Commerciale nelle Facoltà di Giurisprudenza dell’Università Cattolica di Milano. Seit mehr als 40 Jahren verbringt er regelmäßig drei Monate im Institut. Seine Forschungsinteressen liegen besonders im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarkt- und Bankrechtrechts, sowie des Rechts der Schiedsgerichtsbarkeit und der Rechtsvergleichung. Ihm folgten zahlreiche renommierte italienische Wissenschaftler. Heute ist er jeden Sommer von einer großen Zahl an Kollegen, Assistenten und Schülern aus ganz Italien umringt.

Hinzu kommt ein mittlerweile zur Tradition gewordenes Interesse verschiedener Direktoren des Instituts am italienischen Recht und seiner Rechtssprache. So habenHerr Professor Dr. Dr. h.c.mult. Erik Jayme bereits im Jahre 1961 über das Thema „Spannungen bei der Anwendung italienischen Familienrechts durch deutsche Gerichte“ und Herr Professor Dr. Dr. h.c. Herbert Kronke 1980 zum Thema „Rechtstatsachen, kollisionsrechtliche Methodenentfaltung und Arbeitnehmerschutz im internationalen Arbeitsrecht. Eine vergleichende Betrachtung unter besondere Berücksichtigung des deutschen, italienischen und niederländischen Rechts“ promoviert. Darüber hinaus sind am Institut zwei Diplom-Übersetzerinnen für Italienisch als Fremdsprachensekretärinnen beschäftigt.

Neben einem ausgezeichneten Bibliotheksbestand an italienischer Rechtsliteratur schlägt sich die ruhige Gelehrsamkeit Heidelbergs in zahlreichen Monographien und wissenschaftlichen Arbeiten, die im Institut entstehen, nieder. Ein Exemplar dieser Monographien wird von den Autoren regelmäßig der Institutsbibliothek zur Verfügung gestellt. Der Literaturbestand der italienischen Sektion wurde insbesondere durch Herrn Professor Portale über all die Jahre hinweg gepflegt und ausgebaut.

Der bestehenden Beziehungen des Instituts zu Italien im allgemeinen und insbesondere der Mitglieder des Instituts zu den verschiedenen Gastwissenschaftlern fanden Ihren Niederschlag in der Gründung des Vereins der Freunde und Förderer des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg e.V., dessen Mitgliederbestand sich zu einem großen Teil aus italienischen Gastwissenschaftlern rekrutiert. Jedes Jahr findet im August anlässlich der Jahresversammlung des Vereins ein „Gästefest“ im Innenhof des Instituts statt, bei dem in- und ausländische Gäste des Instituts zusammen feiern und zahlreiche (ehemalige) Institutsangehörige und -mitarbeiter die (alten) Kontakte pflegen.

Publikationen

 

Das Jahrbuch für Italienisches Recht wird von Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Erik Jayme, Heidelberg, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Köln (seit Band 12), Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Heidelberg (seit Band 17) sowie Prof. Dr. MIchael Stürner, Frankfurt (Oder) (seit Band 22), im Auftrag der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V. zusammen mit dem Vorstand der Vereinigung herausgegeben. Das Jahrbuch erscheint im Verlag C.F. Müller, Heidelberg.

Die wissenschaftliche Redaktion war von 2000-2009 im Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln angesiedelt; seit 2009 liegt sie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der EUV Frankfurt (Oder).

Zahlreiche italienische Gastwissenschaftler des Instituts haben hier Beiträge veröffentlicht.

Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Erik Jayme und Prof. Dr. Thomas Pfeiffer werden regelmäßig durch deutsche Gerichte als Sachverständige für italienisches Recht herangezogen.

Seminare

 

Einführung in das italienische Recht 
und die italienische Rechtsterminologie

Die Lehrveranstaltung (seit Sommersemester 2006) richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft. Sie wird regelmäßig durch italienische Gastwissenschaftler des Instituts abgehalten. Vorausgesetzt werden juristische Grundkenntnisse (ab 4. Semester Jura). Vorkenntnisse der italienischen Sprache sind vorteilhaft, aber nicht Bedingung. Die Veranstaltung ist anfangs deutschsprachig und wird im Verlauf durch italienischen Vortrag ergänzt. Zum Abschluss ist dann eine italienischsprachige Vorlesung geplant. Es besteht die Möglichkeit einen Fremdsprachenkompetenznachweis gem. §§ 3 Abs. 5, 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 zu erwerben. Nähere Informationen im kommentierten Vorlesungsverzeichnis.

Seminare und Vorträge

In Zusammenarbeit mit den diversen Gastwissenschaftlern und Mitgliedern des Instituts und der Juristischen Fakultät finden gemeinsame Seminare und Vorträge zu gesellschaftsrechtlichen, internationalen und vergleichenden Themen in Italien und Deutschland statt.

Nützliche Links

 

Seitenbearbeiter: IPR-Institut
Letzte Änderung: 01.12.2021
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