Promotionsvoraussetzungen

  1. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät erfüllen.
  2. Als Doktorandinnen und Doktoranden werden nur Bewerberinnen und Bewerber angenommen, die im ersten oder zweiten Staatsexamen mindestens 11 Punkte (Staatsexamensnote) erreicht haben. Die universitäre Prüfungsnote muss ebenfalls mindestens 11 Punkte betragen. 
  3. Interessierte richten bitte Promotionsanfragen per E-Mail an den Lehrstuhlinhaber. Ein Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.
  4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte der Bewerberin/des Bewerbers sowie zu möglichen Promotionsthemen enthalten. Diese können im persönlichen Gespräch dann weiter konkretisiert werden.
  5. Teilnahme am wöchentlichen Kolloquium des Lehrstuhls („Jour fixe“) sowie an den Blockseminaren des Lehrstuhls.
  6. Mitwirkung bei der Korrektur von Klausuren in Übungen und im HeidelPräp!.
  7. Hinweise zur Abfassung der Dissertation: Zum Text
Seitenbearbeiter: Prof. Dr. Marc-Philippe Weller
Letzte Änderung: 05.01.2022
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