EU-ADAPT

Gemäß Art. 31 der Europäischen Erbrechtsverordnung kann es erforderlich werden, in Erbfällen dingliche Rechte einer Rechtsordnung in ein funktionell vergleichbare Rechte einer anderen Rechtsordnung umzuwandeln. Dieser Vorgang verlangt von den damit befassten Praktikern einen erheblichen Rechercheaufwand. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt EU-ADAPT soll den Zugang zu den nötigen Informationen erleichtern und zu diesem Zweck die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, die an der Verordnung beteiligt sind, in zugänglicher Form aufbereiten. Das Projekt wurde kooperativ von den Universitäten Coimbra, Genua, Heidelberg, Turku und Valencia durchgeführt und durch Experten zu den verschiedenen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen unterstützt.

Das Projektergebnis ist die EU-ADAPT-App, mittels derer beispielsweise Gerichte, Notariate und Registerstellen Korrespondenzen zwischen den mitgliedstaatlichen Sachenrechtsordnungen ermitteln und nähere Informationen zu den einzelnen dinglichen Rechten einholen können. Die App ist online unter dem nachfolgenden Link verfügbar:

https://www.eu-adapt.com/Externer Inhalt

Seitenbearbeiter: Prof. Dr. Marc-Philippe Weller
Letzte Änderung: 08.08.2023
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