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Voraussetzungen für die Verleihung des Pepperdine LL.M. in International Dispute Resolution
- ein erstes juristisches Studium muss erfolgreich abgeschlossen sein
- erfolgreiche Teilnahme am gemeinsamem LL.M.-Programm im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen Heidelberg und Pepperdine
- 28 Pepperdine unit credits, wovon max. 8 in Heidelberg erworben sein können (Kurse siehe nachfolgend)
- Teilnahme an allen gemäß dem in Pepperdine vorgesehenen Programm erforderlichen Kursen; nähere Auskunft dazu erteilt Pepperdine
Veranstaltungen in Heidelberg
Pepperdine erkennt bis zu 8 „Heidelberg credit points“ als dieselbe Anzahl „Pepperdine unit credits“ für das erfolgreiche Belegen der nachfolgend genannten Kurse an:
- Transnational Commercial Law (Veranstaltungssprache: Englisch)
- Völkerrecht
- Internationale Organisationen
- Internationaler (einschließlich regionaler) Menschenrechtsschutz
- Internationales Privatrecht I
- Internationales Privatrecht II
- Das Recht der Internationalen Streitbeilegung (Schlüsselqualifikation)
- Europäisches Binnenmarktrecht
- Rechtsvergleichung (Grundlagenschein II)
- Rechtsvergleichender Arbeitskreis (Kolloquium)
- Die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften in Europa (Sitzverlegung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung)
- Heidelberger Verhandlungsworkshop (Schlüsselqualifikation)
- Seminare zu verschiedenen Themen im Bereich der internationalen Streitbeilegung
Die „Heidelberg credit points“ können erst nach dem Abschluss eines ersten juristischen Studiums erworben werden.
Seitenbearbeiter:
IPR-Institut
Letzte Änderung:
30.05.2017