Geschichte und Chronik des Instituts
Begründet durch Prof. Dr. Gert Reinhart
Fortgeführt von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
Im Jahre 1386 wurde die Universität Heidelberg unter Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz gegründet. Sie war von Anfang an ein Ort, an dem Rechtsvergleichung gepflegt wurde. Der Gründungsrektor Marsilius van Inghen, ein Niederländer, war Jurist und zuvor, ab 1367, Rektor der Sorbonne in Paris. Berühmte Rechtsvergleicher lehrten im Mittelalter in Heidelberg: Francois Baudouin (1520 - 1573, in Heidelberg 1556 - 1561, er brachte die französische Schule des Römischen Rechts nach Heidelberg), Hugo Donellus (1527 - 1591, in Heidelberg 1573 - 1579), Charles Dumoulin = Carolus Molinaeus (1500 - 1560), Dionysius Gothofredus (1549 - 1622, in Heidelberg 1600 - 1620), Samuel Freiherr von Pufendorf (1632 - 1694, in Heidelberg 1661 - 1670 Inhaber des Heidelberger Lehrstuhls für Naturrecht und Völkerrecht); Pufendorf heiratete eine Heidelberger Bürgerstochter, die Eltern der Braut schenkten dem Paar ein repräsentatives Haus am Universitätsplatz, das "Pufendorfsche Haus" (an der Stelle des heutigen Institutsgebäudes Augustinergasse 9 gelegen), und zog nach wenigen Jahren in Heidelberg weiter nach Schweden an die Universität Lund. Am 25.2.1803 erging der Reichsdeputationshauptschluss: Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation erhielt das Großherzogtum Baden die rechtsrheinische Pfalz mit den Städten Mannheim und Heidelberg. Großherzog Karl Friedrich erließ neue Ordnungen für die Organisation der Ruprecht-Karls-Universität, benannt nach Kurfürst Ruprecht I. (1353 - 1390, dem Universitätsgründer, einem Wittelsbacher, mit Kaiser Karl IV. befreundet) und Markgraf Karl Friedrich von Baden (1728 - 1811).
Das Badische Landrecht von 1809 ist de facto eine Übersetzung des französischen Code civil von 1804. Carl Salomo Zachariä (1769 - 1843, in Heidelberg ab 1807) war der bedeutendste Rechtsvergleicher seiner Zeit, sein Handbuch des französischen Zivilrechts (1808) beeinflusste die Rechtsentwicklung in Baden, aber auch in Frankreich und Italien. Er wurde abgelöst von Karl Joseph Anton Mittermaier (1787 - 1867, seit 1821 in Heidelberg), mit dem zusammen er ab 1829 die "Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslands" herausgab. Mittermaier hatte eine Bibliothek mit 15.000 rechtsvergleichenden Werken zusammengetragen und in seinem Haus am Karlsplatz jedem freimütig geöffnet. Aus allen Teilen Europas kamen die Kollegen, um in der auslandsrechtlichen Bibliothek Mittermaiers zu arbeiten. Die Bibliothek ist als Ganzes erhalten und heute in der Universitätsbibliothek einsehbar. Professor Jayme hat vor wenigen Jahren durch Zufall im Hause Mittermaiers am Karlsplatz einen Koffer mit Briefen entdeckt, die an Mittermaier adressiert waren; aus ihnen ergibt sich, dass dieser große Rechtsvergleicher das angloamerikanische Recht, wie es von Story und Kent in der Mitte des 19. Jahrhunderts zusammengestellt wurde, mitgeprägt hat. Ein weiterer Professor, der Rechtsvergleichung betrieb und die Privatrechtsentwicklung im 19. Jahrhundert beeinflusste, war Johann Kaspar Bluntschli (1808 - 1881). Er wurde1840 mit der Schaffung des Zürcher Gesetzbuches betraut, das 1856 in Kraft trat und aus dem dann später das Schweizerische Obligationenrecht hervorging. Mittermaier und Bluntschli sind heute noch bekannte Heidelberger Namen, zwei Straßen und zwei Straßenbahnhaltestellen sind nach diesen beiden Rechtsvergleichern benannt.
Nach der Gründung des deutschen Reiches im Jahre 1871 verlor Heidelberg viele hervorragende Gelehrte, darunter den Juristen Windscheid, an die heutige Humboldt-Universität in der Reichshauptstadt Berlin.
Karl August Heinsheimer (1869 - 1929), Sohn des Großherzoglich Badischen Oberlandesgerichtsrats Max Heinsheimer, der die "Zeitschrift für französisches Zivilrecht" 1883 - 1892 herausgab, trat in die Fußstapfen seines Vaters. Er wurde Richter am Landgericht in Heidelberg, habilitierte sich an der Juristischen Fakultät, wurde Privatdozent und erhielt 1907 den Heidelberger Lehrstuhl für Badisches Landesprivatrecht unter Mitvertretung des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie des Zivilprozessrechts. Sein Bestreben, die Rechtsvergleichung an der Heidelberger Fakultät institutionell zu verankern, ist zunächst aus finanziellen Gründen gescheitert. Erst 1916 fand Heinsheimer einen Mäzen, heute würde man ihn "Sponsor" nennen, in dem Königlich Preußischen Kommerzienrat und Ältesten der Berliner Kaufmannschaft Carl Leopold Netter, einem Verwandten der zweiten Frau seines Vaters.
Der Stiftungsbrief ist ein aufschlussreiches Zeitdokument gegen die Kriegsbegeisterung der damals herrschenden Kreise. Ein Fakultätsstatut über die Errichtung eines Seminars für Rechtsvergleichung erhielt am 15. Dezember 1916 die Genehmigung des Großherzogs Friedrich von Baden, Heinsheimer wurde Direktor des "Seminars", Netter spendete 100.000 Mark als Stiftungskapital und 25.000 Mark für Umbauten und Einrichtungen. Das Seminar wurde am 1.4.1917 im Haus Augustinergasse 9 eröffnet. Am 23. April 1918 errichtete Carl Leopold Netter eine "Stiftungsprofessur"; die Fakultät berief Friedrich Karl Neubecker, einen Schüler von Heinrich Dernburg und dem berühmten Rechtsvergleicher Josef Kohler, Neubecker wurde am 1. Oktober 1918 zum ordentlichen Professor für vergleichende Rechtswissenschaft ernannt.
Seit damals gab es zwei Lehrstühle und zwei Abteilungen im Institut: Lehrstuhl Heinsheimer = Abteilung Rechtswirtschaft (später internationales und ausländisches Wirtschaftsrecht) und Lehrstuhl Neubecker = Abteilung Rechtsvergleichung (später internationales und ausländisches Privatrecht).
Das dem Institut 1916 von Heinsheimer gesteckte Ziel lautete schlagwortartig: Rechtstatsachenforschung (Handelsrecht, Aktienrecht, Recht der juristischen Personen), Rechtsvergleichung und daraus resultierend "Rechtsangleichung".
Neubecker, der unerwartet 1923 verstarb, gab das dreibändige Skandinavische Kaufrecht von Tore Almén in deutscher Fassung heraus.
Die Inflation minimierte das von Netter aufgebrachte Stiftungskapital. Das Seminar an der Universität wurde zum Institut der Universität Heidelberg und erhält seitdem die Mittel durch den Staatshaushaltsplan des Landes. Die von Netter begründete Stiftung von 1916 für rechtswirtschaftliche und rechtsvergleichende Studien besteht aber fort und trägt zur Arbeit des Instituts bei. Ihr Vorsitzender ist heute Thomas Pfeiffer.
Heinsheimer hatte sich bei der Gründung Großes vorgenommen, die Herausgabe der "Zivilgesetze der Gegenwart", mit denen die ausländischen bürgerlichen Gesetzbücher im Originaltext und in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht werden sollten: In schneller Folge erschienen die Zivilgesetze Brasiliens, Frankreichs und Englands, die Arbeiten an den Zivilgesetzbüchern der skandinavischen Staaten und Russlands wurden trotz des fortgeschrittenen Stadiums nach 1933 abgebrochen. 1926 wurde als Nachfolger von Neubecker der Schweizer Max Gutzwiller berufen. Heinsheimer wurde 1927 zum Rektor gewählt, er war der Erbauer des Komplexes Neue Universität, ein Gemeinschaftswerk mit dem damaligen amerikanischen Botschafter in Berlin, Jacob Gould Schurman, einem früheren Heidelberger Jurastudenten, dieser sammelte bei den Heidelberger Alumni in den USA das Geld für den Bau der Neuen Universität, glanzvoll renoviert durch Spenden aus dem In- und Ausland anlässlich des 625-jährigen Bestehens der Ruperto Carola im Jahre 2011. Heinsheimer starb am 16. Juni 1929 am Herzschlag.
Max Gutzwiller übernahm die Leitung des Instituts, er gründete die "Beiträge zum Internationalprivatrecht und zur Privatrechtsvergleichung" (Band 1 – 7). Im Juni 1936 wurde er von seinen Pflichten entbunden, da er der behördlichen Aufforderung, sich von seiner durch die Rassegesetze betroffenen Frau scheiden zu lassen, nicht nachgekommen war. Die Familie ging in die Schweiz, zunächst fand Gutzwiller für ein Jahr Unterschlupf in St. Gallen, dann kehrte er zurück auf einen Lehrstuhl in Fribourg, von wo er zehn Jahre zuvor nach Heidelberg gekommen war.
Eugen Ulmer, der als Nachfolger Heinsheimers berufen worden war, übernahm die Leitung des Instituts alleine. Als Ulmer 1938 erfuhr, dass der nationalsozialistische "Führer der Universität" angeordnet hatte, alle im Rektorat aufgehängten Portraits ehemaliger Heidelberger Rektoren jüdischer Abstammung zu vernichten, gelang es ihm, auf abenteuerlichen Wegen über die Schweiz die Leinwand mit dem Bild Heinsheimers nach New York zu senden, wo die Witwe Heinsheimer mit ihren Kindern lebte.
Nach Kriegsausbruch wurde das Institut umbenannt in Institut für Auslands- und Völkerrecht, das aus zwei Abteilungen bestand, nämlich der Abteilung für Völkerrecht unter der Leitung von Carl Bilfinger einerseits und der Abteilung für ausländisches und internationales Privatrecht unter der Leitung von Eugen Ulmer andererseits. 1943 wurde Bilfinger nach Berlin berufen, er übernahm zusätzlich zu seinem Heidelberger Lehrstuhl die Leitung des dortigen Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, dessen Buchbestände er nach Heidelberg evakuierte und so der Zerstörung durch die Kriegsereignisse entzog.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Universität im Spätherbst 1945 wieder eröffnet. Walter Jellinek, der 1935 von den Nationalsozialisten entlassen worden war, übernahm die Leitung der Abteilung Völkerrecht, Eduard Wahl, den die Nationalsozialisten 1943 wegen angeblicher Verbindung mit der studentischen Widerstandsgruppe "Die weiße Rose" der Geschwister Scholl und ihrer Freunde entlassen hatten, und Eugen Ulmer leiteten die Abteilung ausländisches und internationales Privatrecht. In dieser Zeit besuchte der älteste Sohn Heinsheimers das Institut und brachte das von Eugen Ulmer nach New York gesandte Bild wieder zurück. Wir halten es in Ehren, im Gedenken an Karl August Heinsheimer und an Eugen Ulmer.
Weil Bilfinger die Bibliothek des Kaiser-Wilhelm-Instituts von Berlin nach Heidelberg gebracht hatte, lag es nahe, die Abteilung Völkerrecht aus dem Institut auszugliedern und mit dem heutigen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg zu vereinigen, nachdem klar war, dass eine Rückkehr in die Räume des im Ostsektor der geteilten Stadt gelegenen Berliner Schlosses nicht mehr möglich war.
Seit dieser Zeit ist das von Heinsheimer gegründete Seminar wieder ein privatrechtliches Institut. Seine erste Aufgabe war, unter Leitung von Eduard Wahl das deutsche Familienrecht an demokratische Strukturen anzubinden und das Grundrecht auf Gleichberechtigung zu verwirklichen. Eugen Ulmer folgte 1954 einem Ruf auf einen Lehrstuhl nach München, wo er die Leitung des neu gegründeten Max-Planck-Instituts für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht übernahm.
Sein Nachfolger in Heidelberg wurde Rolf Serick, der aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, das damals nach Tübingen verlagert war, kam. Sein Lebensthema war das Recht der Kreditsicherung im modernen Wirtschaftsrecht: Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung; es sind erschienen 6 Bände und Ergänzungen. Professor Nagata aus Tokio, der die Werke Sericks ins Japanische übersetzte, war regelmäßig Gast im Institut. Zur Förderung der Bibliothek des Instituts und des Nachwuchses rief Serick nach seiner Emeritierung die Rolf und Lucia Serick-Stiftung ins Leben, die u.a. jährlich die beste am Institut entstandene Dissertation auszeichnet.
Eduard Wahl ging in die Politik: Von 1949 – 1969 war er der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Heidelberg, er wurde Erster Vizepräsident des Europarats und war Mitglied der Beratenden Versammlung der Westeuropäischen Union. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Erforschung des französischen Rechts und – in der Tradition seines großen Lehrers Ernst Rabel, dem bedeutendsten deutschen Rechtsvergleicher des 20. Jahrhunderts – das Fach Rechtsvereinheitlichung, insbesondere des Kaufrechts. Um Eduard Wahl zu entlasten, wurde ein dritter Lehrstuhl geschaffen und besetzt mit Hubert Niederländer, einem Rechtshistoriker und Rechtsvergleicher. Er war in der unruhigen Zeit nach 1968 lange Jahre Rektor der Universität Heidelberg, nach seiner Emeritierung ging dieser dritte Lehrstuhl an das Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
Im Jahre 1959 wurde das Institut um die von Eduard Wahl geleitete Abteilung "Ausländisches und internationales Wirtschaftsrecht" erweitert; mit Hilfe von Drittmitteln aus der deutschen Industrie wurde das 1958 erlassene deutsche Kartellgesetz kritisch aufbereitet. Die Abteilung "Recht der Entwicklungsländer" wurde 1964 neu gegründet, als Leiter wurde bis zu seiner Pensionierung Professor Dr. Omaia Elwan aus Kairo gewonnen; sein Hauptarbeitsgebiet war und ist das islamische Recht. Die Unterbringung der Literaturbestände wurde durch einen Bibliotheksneubau gesichert: Die damals geschaffene Abteilungsstruktur blieb über viele Jahre erhalten, besteht aber heute nicht fort.
Die Direktoren haben gewechselt: Auf den Lehrstuhl Wahl wurde Peter Schlechtriem berufen, ihm folgte Detlef König und nach dessen plötzlichem Tod kam Erik Jayme aus München. Nach seiner Berufung hat Erik Jayme das Institut zu einem Zentrum der Diskussion über Grundsatzfragen des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung entwickelt, womit sich Themen wie das Verhältnis zwischen kultureller Identität und IPR oder die Frage nach dem Einfluss der postmodernen Kultur auf das IPR verbinden.
Die Verwaltung des Instituts lag in dieser Zeit bis zu seiner Pensionierung 2001 in den Händen des Akademischen Direktors Gert Reinhart, der im Institut seit seiner Tätigkeit als Assistent von Eduard Wahl in den sechziger Jahren wirkte und seine Geschichte wie kein Zweiter kannte; zugleich setzte er einen Arbeitsschwerpunkt auf dem Gebiet der Privatrechtsvereinheitlichung. Seine Arbeit setzt Nika Witteborg fort.
Nach Rolf Serick kam Michael Will, dann 1993 Herbert Kronke. Herbert Kronke wurde im Jahr 1998 zum Generalsekretär von UNIDROIT gewählt und war bis 2008 von der Tätigkeit im Institut beurlaubt. Nach seiner Rückkehr auf den Heidelberger Lehrstuhl entwickelte er u.a. einen internationalen Lehrverbund zum Transnational Commercial Law und trieb als Dekan unter anderem eine Kooperation der Fakultät mit der Juristischen Fakultät der Universität Luxemburg im Bereich des Kapitalmarktrechts voran.
Im März 2002 trat Thomas Pfeiffer aus Bielefeld die Nachfolge von Erik Jayme an. Als im April 2003 Burkhard Hess aus Tübingen auf den prozessrechtlichen Lehrstuhl der Fakultät berufen wurde, holte ihn Thomas Pfeiffer als dritten Direktor in das Institut, das seitdem wieder drei Professuren umfasst. Aus der Zusammenarbeit von Burkhard Hess und Thomas Pfeiffer entstanden u.a. verschiedene vielbeachtete Studien zum europäischen Prozessrecht im Auftrag der EU-Kommission und verschiedener Bundesministerien.
Das Jahr 2012 war ein Jahr der Veränderungen. Herbert Kronke wurde als Richter an das US-Iran-Claims Tribunal in den Haag berufen. Für diese Tätigkeit wurde er zwar von seinen Heidelberger Pflichten beurlaubt, blieb aber zunächst weiterhin als Direktor Mitglied des Institutsvorstands. Im selben Jahr nahm Burkhard Hess eine Berufung zum Direktor des neugegründeten Max-Planck-Institute für International, European and Regulatory Procedural Law in Luxemburg an. Dem Institut bleibt er als Honorarprofessor verbunden.
Die vorgezogene Nachfolge Herbert Kronkes trat zum 1. Juli 2014 Marc-Philippe Weller aus Freiburg an. Als Nachfolger von Burkhard Hess hat seit dem 1. August 2014 Christoph A. Kern aus Lausanne den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Prozessrecht inne. Im Jahre 2016 konnte das Institut mit einer großen Tagung sein hundertjähriges Bestehen feiern.
Die wissenschaftliche Arbeit der Professoren ist heute vornehmlich Problemen des Europäischen und Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, dem internationalen Wirtschaftsrecht, der Rechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung gewidmet.
Die Ergebnisse der Forschung wurden lange Zeit in der Reihe "Heidelberger rechtsvergleichende und wirtschaftsrechtliche Studien" (Band 1 – 32) publiziert; heute geben die Direktoren die Reihe „Privatrecht – Wirtschaftsrecht – Verfahrensrecht“ heraus. Festschriften für Max Gutzwiller, Eugen Ulmer, Eduard Wahl, Hubert Niederländer, Rolf Serick, Erik Jayme und Herbert Kronke zeugen von der hohen Reputation der Geehrten.
Unter den Herausgebern der Zeitschrift IPRax (Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts) sind drei Wissenschaftler des Instituts. Auch die Jahrbücher für italienisches Recht, der Fachdienst LMK (vormals: Lindenmaier-Möhring), die Zeitschrift Rechtswissenschaft, die Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), die Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR) sowie die Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) erscheinen unter Mitherausgeberschaft von Mitgliedern des Instituts.
Aus dem Institut sind in den vergangenen Jahren zahlreiche an andere Universitäten berufene Wissenschaftler hervorgegangen: Heinz-Peter Mansel, Christoph Benicke, Martin Gebauer, Götz Schulze, Boris Schinkels, Matthias Weller, Stefan Huber, Chris Thomale, Robert Magnus und Leonhard Hübner.
Alle, die zum wissenschaftlichen Personal gehören (Professoren, Privatdozenten, Lehrbeauftragte, Wissenschaftliche Assistenten), sind in die Lehre an der Juristischen Fakultät eingebunden. Im Institut werden die ERASMUS-Studenten (100 aus dem Ausland studieren bei uns, viele Heidelberger studieren an einer unserer fast 50 ausländischen Partnerfakultäten) betreut, ein Großteil der vielen Magisterstudenten, die pro Jahr zu uns an die Juristische Fakultät kommen, sucht den Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts. Für die Auslandsbeziehungen der Universität Heidelberg war mit Thomas Pfeiffer, der seit 2007-2013 zugleich als Prorektor der Universität fungierte, über viele Jahre einer der Institutsdirektoren verantwortlich. Diese Aufgabe hat seit 2019 mit Marc-Philippe Weller erneut ein Angehöriger des Instituts inne.
Wir hoffen, dass unsere zahlreichen Gäste aus allen Teilen der Welt im Institut nicht nur erfolgreich forschen können, sondern sich in dieser traditionsreichen Stätte, dem Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, auch wohl und heimisch fühlen.