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Informationen zu den Stipendien

Zurzeit stehen fünf Stipendien zur Verfügung (Zahl erhöht sich ggf.).

 

Die Stipendiaten werden vom Promotionskolleg ausgewählt, die Stipendien durch die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg verwaltet.

Die Stipendienhöhe und Rahmenbedingungen richten sich nach den Vorschriften der Landesgraduiertenförderung Baden Württemberg.

Stipendienhöhe: 820 EUR / Monat (+ Familienzuschlag bei Kindern)

Sach- und Reisemittel: bis zu 1230 EUR für die Gesamtdauer der Promotion

Nebentätigkeiten: Wissenschaftliche Tätigkeiten bis zu 40h Monat zulässig; sonstige Tätigkeiten (z.B. in einer Anwaltskanzlei) bei Bezug zum Thema der Promotion.

Anrechung von Einkommen: Jahreseinkommen von über 7670 EUR wird auf das Stipendium angerechnet. Achtung: Bei Verheirateten wird auch das Einkommen des Ehegatten ab einem gemeinsamen Einkommen von 15.340 EUR / Jahr angerechnet.

Dauer der Förderung: Zunächst für ein Jahr. Bei positiver Zwischenbegutachtung wird die Förderung um ein weiteres Jahr verlängert. In Ausnahmefällen kann die Förderung nach erneuter Begutachtung auch um ein drittes Jahr verlängert werden.

 

Nähere Informationen:

http://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/stipendien/strukturiert/lgfg_kollegs.html

Seitenbearbeiter: IPR-Institut
Letzte Änderung: 06.05.2014
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