Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie zu gegebener Zeit Hinweise auf aktuelle Vorträge, Lehrveranstaltungen und offene Stellen an der Juniorprofessur.
Ankündigung: Kolloquium IPR und Völkerrecht um WS 2026/27
Im Wintersemester bieten wir unter anderem die Lehrveranstaltung "Kolloquium IPR und Völkerrecht" an. Die Themen in diesem Durchgang des Kolloquiums sind insbesondere die folgenden:
1. Völkerrechtliche Jurisdiktionsgrenzen: Wie weit darf ein Staat bei seiner Regulierung und deren Vollstreckung international ausgreifen? Darf die EU den globalen Wirtschaftsverkehr im Alleingang regeln? Welche Rolle spielen anerkennenswerte Motive bei der Bewertung?
2. Internationales Enteignungsrecht: Wann erkennen wir ausländische Enteignungen an? Wann ist die Enteignung von Ausländern völkerrechtskonform und wie wirkt sich das privatrechtlich aus? Welche Reaktionsmöglichkeiten haben die Heimatstaaten von Betroffenen?
3. Immunität: Unter welchen Voraussetzungen können Gerichte ausländische Staaten verurteilen? Gelten dieselben Grundsätze für Staatsunternehmen, die in privatrechtlicher Form auftreten? Wie steht es um Vollstreckungsmöglichkeiten?
4. Völkerrechtliche Anerkennungsverbote: Gilt das durch den IGH mehrfach betonte Verbot der Anerkennung bestimmter völkerrechtswidriger Lagen auch im Privatrecht? Wie lässt sich sicherstellen, dass die Interessen privater Individuen dennoch ausreichend beachtet werden?
Das Kolloquium soll Ihnen die Möglichkeit geben, Einblicke in aktuelle Forschung im IPR zu erhalten und ergebnisoffen an Diskussionen teilzunehmen. Das Kolloquium wird ab dem 19.10. jeweils montags, 14-16 Uhr, im Seminarraum des IPR-Instituts (Augustinergasse 9) stattfinden.
Mitteilungen zu früheren Veranstaltungen:
2026
1. Vortrag an der JGU Mainz
Im Januar 2026 Hat JProf. Dr. Anton Zimmermann an der Universität Mainz zu dem Thema "Völkerrechtswidrige Anerkennung durch Internationales Privatrecht?" vorgetragen. Der Vortrag untersuchte, ob und wie sich im Internationalen Privatrecht ein völkerrechtssensibles Paradigma verwirklichen lässt, wo das Völkerrecht Anerkennungsverbote vorsieht. Die Vortragseinladung samt Abstract findet sich hier.
2. Seminar: Der Public-Private-Divide im internationalen Recht
Im Juni 2026 hat die Professur ein Seminar zu Schnittstellenfragen an der Grenze von IPR und Völkerrecht veranstaltet. Das Seminar hat ein breites Themenspektrum abgedeckt, das vom Internationalen Enteignungsrecht über ausländische Leihmutterschaften bis hin zu Fragen des Weltraumkollisionsrecht reichte. Das Seminar hat gut aufgezeigt, wie vielgestaltig die Schnittstellen der beiden Disziplinen sind und dass sie in vielerlei Hinsicht voneinander lernen können. Bereichert wurde das Seminar durch eine indische Gastwissenschaftlerin, Prof. Lianne D'Souza (NLSIU Bangalore), die im Zeitraum des Seminars einen Lehr- und Forschungsaufenthalt an der Professur durchgeführt hat.
3. Vortrag im Workshop "The Crisis of Multilateralism", Universität Mailand
Am 26.5. hat Jun.-Prof Dr. Anton Zimmermann in einem Workshop zur Krise des Multilateralismus beigetragen, den die Universität Mailand veranstaltet hat. In dem Vortrag ging es insbesondere um die Rolle von international Tätigen Unternehmen, die zunehmend zum Gegenstand unilateraler Regulierung werden. Der Vortrag hat dabei vor allem die Entwicklung in der EU dargestellt, die sich zunehmend von multilateralen soft-law-Ansätzen abwendet.
4. Vortrag: Minimum Contacts durch die Hintertür - Corporate Consent und die Rückkehr exzessiver US-Gerichtsstände
Im Rahmen eines Vortrag vor dem Forschungszirkel Wirtschaftsprivatrecht hat Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann zu jüngeren Entwicklungen der US-Rechtsprechung auf dem Gebiet der internationalen Zuständigkeit vorgetragen. Dabei ging es vor allem um die Rolle parteiautonomer Zuständigkeitsbestimmungen, deren völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen im Zentrum des Vortrags standen.
2025
1. Vortrag im Palais des Nations, Genf
Im Februar trägt Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann im Völkerbundpalast in Genf zu dem Thema "Business and Human Rights: Are Soft Law Instruments Suitable to Influence Business Behavior?" vor. Dabei wird die Bedeutung des im Völkerrecht populären Soft Law für private Wirtschaftsakteure beleuchtet. Der Vortrag ist Teil des größer angelegten Projekts "Meta-UN", das sich umfassend mit den Möglichkeiten und Grenzen eines Science-Policy-Interface der Vereinten Nationen befassen soll und dessen Steering Committee Jun.-Prof. Dr. Zimmermann angehört. Weitere Informationen zum Projekt sind hier verfügbar.
2. Vortrag am Max-Planck-Institut in Hamburg
Im März tragen Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann und Victoria Dintelmann im Rahmen des Conflicts Club am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht vor. Dabei wird insbesondere die aktuelle Forschung der Arbeitsgruppe im Querschnitt dargestellt und zur Diskussion gestellt.
3. Vorträge an der Delhi University und der Mumbai University
Im Oktober 2025 hat JProf. Dr. Anton Zimmermann in Vorträgen an den Universitäten in Delhi und Mumbai zur grenzüberschreitenden Anerkennnung von Anlagengenehmigungen vorgetragen. Im Kern geht es dabei um eine Frage an der Schnittstelle von Internationalem öffentlichem Recht und Internationalem Privatrecht, soweit es um Haftungsfragen geht: Viele Rechtsordnungen erkennen einer Anlagengenehmigung privatrechtliche Präklusionswirkung zu. Der Vortrag ging der Frage nach, ob diese Präklusionswirkung - obwohl die Genehmigung selbst im öffentlichen Recht wurzelt - international-privatrechtlich grenzüberschreitend eingreift.
4. DFG-gefördertes Postdoc-Symposium in Hyderabad:
Im Oktober 2025 hat JProf. Dr. Anton Zimmermann gemeinsam mit Ass. Prof. Dr. Eluckiaa Asaithambi federführend ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Postdoc-Symposium zum Internationalen Recht und zur Rechtsvergleichung an der NALSAR University, Hyderabad, Indien, die im Oktober 2026 stattfinden wird. Zu den Themen der Konferenz gehörten neben den Problemen extraterritorialer Rechtssetzung etwa auch kontroverse Themen wie der Umgang mit Leihmutterschaft und die Rolle der Staatenimmunität vor nationalen Zivilgerichten. Nähere Informationen zur Konferenz sind hier verfügbar.
2024:
1. Vorträge an der Delhi University, NLSIU Bangalore und Mumbai University
Im Oktober 2024 trägt Dr. Anton Zimmermann an mehreren indischen Fakultäten zu aktuellen Fragestellungen des IPR vor. Projektbezug haben dabei insbesondere die Vorträge an der NLSIU Bangalore und an der Mumbai University, die sich mit dem Thema "Supply Chain Litigation - Access to Supply Chain Justice in Europe?" befassen und dabei insbesondere die völkerrechtlichen Grenzen staatlicher Jurisdiction über Privatrechtsverhältnisse in den Blick nehmen.
2. Vorträge in Kyoto und Tokyo
Ende Oktober/Anfang November 2024 trägt Dr. Anton Zimmermann an der Kyoto University und der Waseda University (Tokyo) vor. Der Vortrag an der Kyoto University befasst sich mit mit dem Thema "Shades of Sovereignty and Human Rights - Public International Law and Civil Procedure" und erörtert das Verhältnis des grund-/menschenrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz zur Staatensouveränität.
3. Lehrveranstaltung: IPR und Völkerrecht
Im Wintersemester wird im Zusammenhang mit dem Projekt eine Lehrveranstaltung mit dem Titel "Internationales Privatrecht in den Schranken des Völkerrechts - Leitentscheidungen und Grundlagentexte" angeboten. Die Veranstaltung richtet sich neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs 8a auch an alle anderen Studierenden mit Interesse an der Materie.
Kurzbeschreibung:
Das IPR entscheidet, wann ein Staat über privatrechtliche Fälle entscheiden darf. So gesehen weist das IPR den Staaten grenzüberschreitende Hoheitsgewalt zu, was aber eigentlich Kernaufgabe des Völkerrechts ist. Diesem Zusammenspiel werden wir uns in der Veranstaltung annähern, indem wir sowohl Grundlagen als auch aktuelle Entwicklungen in den Blick nehmen. Beispielhafte Fragestellungen lauten:
- Sind Staaten überhaupt verpflichtet, jemals ausländisches Privatrecht anzuwenden?
- Wenn Russland Teile der Ukraine besetzt, gilt dort dann für die Zwecke des IPR russisches Recht?
- Wenn der Gesetzgeber Lieferketten global schützen will, kann er dann auch das Verhalten ausländischer Unternehmen regulieren?
- Wenn ein Opfer staatlicher Folter aus dem Ausland im Inland Schmerzensgeld einklagen will, verlangen die Menschenrechte dann, ihm dieses Verfahren zu ermöglichen?
- Wann dürfen Gerichte grenzüberschreitende Hoheitsakte erlassen, etwa Auslandszeugen vernehmen? Wie wirken sich hier die Möglichkeiten der Digitalisierung aus?
4. Vortrag an der Universität Heidelberg
Im Dezember 2024 trägt Dr. Anton Zimmermann an der Universität Heidelberg im Rahmen eines Berufungsvortrags zu dem Thema "Völkerrechtliche Grenzen für den privatrechtlichen Menschenrechtsschutz? Extraterritoriale Haftung und Zuständigkeit unter der CSDDD" vor. Eine ergänzte Schriftfassung des Vortrags erscheint im Archiv des Völkerrechts, Heft 1/2025.