Netzwerkzugang
Am IPR-Institut bestehen derzeit fünf verschiedene Zugangsmöglichkeiten zum Universitätsnetzwerk (und damit zum Internet).
kabelgebunden
Es bestehen zwei kabelgebundene Zugangsmöglichkeiten. Allerdings wird an jeder Anschlussdose nur eine davon unterstützt.
Institutsnetz
Für dauerhaft im Institut aufgestellte PCs gibt es das Institutsnetz. Hier besteht ohne weitere Maßnahmen Zugriff auf das Universitätsnetzwerk, dafür muss der PC auf Dauer angelegt mit statischer IP-Adresse beim URZ registriert werden, um eine IP-Adresse automatisch zugewiesen zu bekommen.
Eine Registrierung kann nur erfolgen, wenn der PC bestimmten Anforderungen genügt, insbesondere muss der Rechnername dem rDNS-Eintrag der IP-Adresse entsprechen. Zudem sollte er mit AD konfiguriert sein, um die Nachverfolgbarkeit über URZ-Kennungen zu gewährleisten. Da eine statische weltweite IPv4-Adresse zugewiesen wird, bestehen nur beschränkt IP-Adressen, sodass insbesondere private Laptops leider grundsätzlich nicht mit dem Institutsnetz verbunden werden können.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Altfälle, also alle PCs, die vor Februar 2015 mit dem alten DHCP-Server verbunden waren: Diese wurden zur Funktionsfortführung ohne Prüfung übernommen, sollten mit der Zeit aber den neuen Richtlinien angepasst werden.
Netzwerkparameter: IP-Bereich 147.142.201.xxx, weitere Informationen auf den Seiten des URZ.
Laptop-LAN
In einigen Räumen, zumeist in Gastwissenschaftlerräumen, besteht Zugriff auf das Laptop-LAN. Dort können alle PCs verwendet werden, dafür muss aber eine Verbindung über VPN hergestellt werden.
kabellos
- eduroam (verschlüsselter Login mit URZ-Kennung oder Kennung einer anderen Universität)
- UNI-HEIDELBERG (VPN erforderlich)
- UNI-WEBACCESS (URZ-Kennung oder Tagungsaccount erforderlich)
Detaillierte Informationen zu den Unterschieden zwischen diesen Netzwerken finden Sie auf den WLAN-Seiten des URZ.
VPN
VPN benötigt eine die VPN-Software und eine URZ-Kennung.
Detaillierte Informationen zum VPN-Zugang finden Sie auf den VPN-Seiten des URZ.
URZ-Kennung
Eine URZ-Kennung kann über den EDV-Beauftragten beantragt werden.
Für Gäste des Instituts verwaltet das Institutssekratariat einen Kennungspool.
Das URZ-Kennungserfordernis dient der Rückverfolgbarkeit der Internetzugriffe zu einzelnen Personen.