Dr. Bawar Bammarny, LL.M.

Lehrbeauftragter arabisches Recht (Privatrecht und öffentliches Recht) und arabische Rechtsterminologie

Augustinergasse 9
69117 Heidelberg
Raum: 37
Tel: +49 6221 542405
Fax: +49 6221 542201
E-Mail: bammarny@ipr.uni-heidelberg.de
Sprechstunde nach Vereinbarung

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Sprechstunde nach Vereinbarung – vor oder nach den Vorlesungen.

Forschungsschwerpunkte

Arabisches und islamisches Recht, Rechtsvergleichung, Internationales Recht
Veröffentlichungen | Vorträge

Lehrveranstaltungen

Einführung in das arabische Recht

Dozent:

Dr. Bawar Bammarny, LL.M.

Zeit und Ort:

Blockvorlesung: 12.02.2024 - 16.02.2024, jeweils 14:00-18:00 Uhr

NUni, HS 10

2 SWS

Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)

Zielgruppe:

Alle Semester der Rechtswissenschaften, Erasmusstudierende, Studierende der Politologie, Ethnologie, Religionswissenschaft und Islamwissenschaft

Vorkenntnisse:

Keine

Kommentar:

In der Vorlesung wird es eine Einführung in die arabische Sprache und arabische Rechtsterminologie geben. Die modernen Kodifikationen der arabischen Länder und aktuelle Entwicklungen werden behandelt, aber auch die geschichtlichen Hintergründe, um ein klares Bild zu Besonderheiten des arabischen Rechts darzustellen. Durch Rechtsvergleich werden folgende Fragen beantwortet: Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede haben arabische Länder zueinander? Wie weit ist das Recht dort vom Islam beeinflusst? Welche Konfliktpunkte gibt es mit dem Westen? Wie sind die Zukunftsperspektiven des arabischen Rechts in der immer mehr globalisierten Welt?

Literaturhinweise:

Werden zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben

Sonstige Hinweise:

Weitere Informationen im LSFExterner Inhalt

Jüdisches Recht und islamisches Recht im Vergleich

Dozenten:

Prof. Dr. Ronen Reichman, Hochschule für jüdische Studien (HfJS)
Dr. jur. Bawar Bammarny, LL.M., Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht (IPR)

Zeit und Ort:

Di 16:15 Uhr – 17:45 Uhr

Landfriedstr. 12 / HfJS S1

2 SWS

 

Kommentar:

Religiöses Recht wird vor deutschen Gerichten angewendet, wenn deutsches Recht auf ausländisches Recht verweist. In vielen Staaten wird religiöses Recht angewendet, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Im Judentum und im Islam gibt es viele Bestimmungen, die verschiedene rechtliche Beziehungen und Lebensbereiche regeln. Oft stellt man sowohl auffällige strukturelle und materielle Ähnlichkeiten zwischen beiden Rechtstraditionen als auch Parallelen in der Frage der Rechtshermeneutik und der Quellenlehre fest.

In der Vorlesung werden die Rechtsquellen und die literarischen Quellen des jüdischen und islamischen Rechts systematisch dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Darstellung der Rechtslage in Israel und in islamisch geprägten Staaten. Mit dem Blick auf diese Länder stellen sich grundsätzliche Religionsverfassungsfragen, die wir in der Vorlesung aus vergleichender Perspektive herausarbeiten und deren Relevanz für die deutschen Verhältnisse aufzeigen wollen.

Durch Rechtsvergleich und Rechtsgeschichte werden folgende Fragen beantwortet: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es zwischen jüdischem Recht, islamischem Recht und modernem Recht? Welche Konfliktpunkte entstehen bei der Anwendung des religiösen Rechts? Wie sind die Zukunftsperspektiven?

Sonstige Hinweise:

Weitere Informationen im LSFExterner Inhalt

Seitenbearbeiter: IPR-Institut
Letzte Änderung: 29.01.2024
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