Bereichsbild

Voraussetzungen für die Verleihung des Pepperdine LL.M. in International Dispute Resolution

  • ein erstes juristisches Studium muss erfolgreich abgeschlossen sein
  • erfolgreiche Teilnahme am gemeinsamem LL.M.-Programm im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen Heidelberg und Pepperdine
  • 28 Pepperdine unit credits, wovon max. 8 in Heidelberg erworben sein können (Kurse siehe nachfolgend)
  • Teilnahme an allen gemäß dem in Pepperdine vorgesehenen Programm erforderlichen Kursen; nähere Auskunft dazu erteilt Pepperdine

Veranstaltungen in Heidelberg

Pepperdine erkennt bis zu 8 „Heidelberg credit points“ als dieselbe Anzahl „Pepperdine unit credits“ für das erfolgreiche Belegen der nachfolgend genannten Kurse an:

  • Transnational Commercial Law (Veranstaltungssprache: Englisch)
  • Völkerrecht
  • Internationale Organisationen
  • Internationaler (einschließlich regionaler) Menschenrechtsschutz
  • Internationales Privatrecht I
  • Internationales Privatrecht II
  • Das Recht der Internationalen Streitbeilegung (Schlüsselqualifikation)
  • Europäisches Binnenmarktrecht
  • Rechtsvergleichung (Grundlagenschein II)
  • Rechtsvergleichender Arbeitskreis (Kolloquium)
  • Die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften in Europa (Sitzverlegung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung)
  • Heidelberger Verhandlungsworkshop (Schlüsselqualifikation)
  • Seminare zu verschiedenen Themen im Bereich der internationalen Streitbeilegung

Die „Heidelberg credit points“ können erst nach dem Abschluss eines ersten juristischen Studiums erworben werden.

Seitenbearbeiter: IPR-Institut
Letzte Änderung: 30.05.2017
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