Bereichsbild

a) Informationen zum Auswahlverfahren

Zur Zeit sind keine Bewerbungen möglich.



b) Bewerbungsunterlagen
 

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Kopie des Zeugnisses über die Erste bzw. Zweite Juristische Staatsprüfung. Bei ausländischem Abschluss: Kopie aller Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung (soweit möglich), einschließlich Angaben zur Gesamtnote, zum Notendurchschnitt und zu den absolvierten Fachsemestern sowie Kopie der Originalübersetzung in die englische oder deutsche Sprache.
  4. Vorhabensbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache (c.a. 5 Seiten), gegliedert nach a) Begründung für die Wahl der Thematik, b) Stand eventueller Vorarbeiten, c) spezifische inhaltliche Zielsetzung, d) mögliche Schnittstellen zu anderen relevanten Disziplinen, e) Methodik der Arbeit, f) zeitlichem Ablauf, g) voraussichtlichem Abschluss. Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderungsdauer von zwei Jahren möglich ist.
  5. Ein Empfehlungsschreiben von Wissenschaftlern in deutscher oder englischer Sprache, die mit der bisherigen wissenschaftlichen Ausbildung bzw. Arbeit vertraut sind, vor allem mit Einschätzung der Bewerberin bzw. des Bewerbers hinsichtlich ihrer bzw. seiner Befähigung zur Promotion.
  6. Soweit die Bewerberin bzw. der Bewerber Deutsch oder Englisch nicht als Muttersprache beherrscht und sichere Sprachkenntnisse nicht auf andere Weise nachgewiesen werden können (z.B. durch ein erfolgreich abgeschlossenes LL.M. Studium im deutschen oder englischen Sprachraum), sind diese durch Sprachprüfungen nachzuweisen (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 3) oder Goethe Institut Zentrale Oberstufenprüfung / Kleines Sprachdiplom bzw. TOEFL (mit einem Punktwert von mindestens 550/677 Punkten, computer-basiert 220/300 Punkte, internet-basiert 88/120 Punkte).
  7. Bewerberinnen/Bewerber, die sehr gut Englisch können (s.6.) und die Dissertation in englischer Sprache verfassen wollen, Deutsch aber nicht als Muttersprache beherrschen, sollten darüber hinaus deutsche Grundkenntnisse, z.B. durch ein Zertifikat Deutsch (ZD), nachweisen können. Deutschkenntnisse sind keine Zulassungsvoraussetzung, können aber für die mündliche Doktorprüfung verlangt werden. Gegebenenfalls können zu Beginn der Promotion entsprechende Sprachkurse vermittelt werden. Deutschsprachige Bewerber sollten ebenfalls gute Kenntnisse der englischen Sprache haben, da Vorträge regelmäßig auch auf englisch stattfinden werden.

Die Vorlage von amtlich beglaubigten Kopien der Originalzeugnisse, TOEFL-Score etc. ist erst erforderlich, wenn die Entscheidung über die Aufnahme getroffen worden ist.

Bewerbungsfomular

Seitenbearbeiter: IPR-Institut
Letzte Änderung: 25.04.2014
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