Bereichsbild

Bibliotheksordnung

A. Für auswärtige BenutzerInnen

I. Art der Nutzung und Zugang

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe des Bestandes ausserhalb der Bibliothek ist daher nicht möglich.

II. Buchbenutzung

  1. In Raum 6 befinden sich 2 PC-Arbeitsplätze zur Recherche im Online-Katalog HEIDI. Hier befindet sich auch das Standortverzeichnis.
  2. Arbeitsplätze für Gäste befinden sich im Gutzwiller-Saal (Raum 21) an den nicht mit Namen versehenen Tischen und im Raum 16.
  3. Für jedes entliehene Buch ist eine orangefarbene Stellvertreterpappe vollständig auszufüllen und an den Standort des Bandes zu stellen.
  4. Es dürfen maximal 15 Bände gleichzeitig entliehen werden.
  5. Ungebundene Zeitschriftenhefte dürfen nur im Zeitschriftenraum benutzt oder kurzfristig zum Kopieren entnommen werden.

III. Ende der Benutzung

Nicht mehr benötigte Bände sind an den Standort zurückzustellen und die Stellvertreterpappe von dort zu entfernen. 

IV. Verstöße

Verstöße werden zunächst abgemahnt. Im Wiederholungsfall kann dem Betroffenen die Benutzung verwehrt werden.

B. Für MitarbeiterInnen und Dauergäste

I. Dauergäste

Dauergäste erlangen ihren Status durch Anmeldung im Institutssekretariat (Raum 7) und Zuweisung eines Arbeitsplatzes.

II. Art der Nutzung und Zugang

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe des Bestandes ausserhalb der Bibliothek ist daher nicht möglich.

III. Buchbenutzung

  1. Für die Entnahme vom Standort gelten die Regeln der Ordnung für auswärtige BenutzerInnen.
  2. Auf der Stellvertreterpappe ist insbesondere der Arbeitsraum des Entleihers zu vermerken. "Handbibliotheken" sind grundsätzlich unzulässig.
  3. Für die Dauer von längstens einem Semester dürfen bis maximal 30 Bände gleichzeitig am zugewiesenen Arbeitsplatz benutzt werden.
  4. Ungebundene Zeitschriften dürfen bis maximal 3 Hefte gleichzeitig und gegen Stellvertreter (auch beim Fotokopieren!) entnommen werden.
  5. Sie sind spätestens am auf die Entnahme folgenden Tag zurückzulegen.

IV. Verstöße

Verstöße werden zunächst abgemahnt. Im Wiederholungsfall können auch MitarbeiterInnen von den allgemeinen oder besonderen Benutzungsrechten ausgeschlossen werden.

Sonstiges

Darüber hinaus gehende Regelungen des universitären Bibliothekssystems finden sich hier.

Seitenbearbeiter: Bibliotheksteam
Letzte Änderung: 14.06.2021
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